KfW Kredite für Solaranlagen! Auflistungsbeispiel!
KfW Kredite sind grundsätzlich auf Errichtungen, Erweiterung oder den Erwerb von kleineren Solaranlagen / Photovoltaikanlagen durch Privatpersonen bezogen. Des Weiteren können auch gemeinnützige und gewerbliche Antragsteller, Freiberufler und Landwirte von KFW Fördermitteln profitieren.
Finanzierungsanteil:- bis zu 100% der Investitionskosten
- Kombination mit Fördermitteln anderer Anbieter möglich (bei Solaranlagen)
- Mitfinanzierung der im Programm geförderten Solaranlage aus anderen KfW- oder ERP-Programmen nicht möglich
Kreditbetrag: Max.: 50.000 € mit der Laufzeit:
1) bis zu 10 Jahren mit mindestens 1 und maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder
2) bis zu 20 Jahren mit mindestens 1 und maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
Tilgung bei Solaranlagen / Photovoltaikanlagen:
Während der tilgungsfreien Jahre: alleinige Zahlung der anfallenden Kredit-Zinsen,
danach: gleich hohe vierteljährige Annuitäten. (vorzeitige Tilgung ist jederzeit, ganz oder teilweise möglich)
Kreditauszahlung: erfolgt zu 96% und ist unmittelbar nach der Darlehens-Zusage oder einem späteren Zeitpunkt abrufbar (Disagio).
Sicherheiten für den Kredit:
Form und Umfang werden im Rahmen einer Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und der Hausbank vereinbart.
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Konditionen: fester Zinssatz für 5 oder 10 Jahre